Einrichtungen


Volksgruppenbeirat für Slowenen
Mit Verordnung vom 18.1.1977, BGBI.Nr. 38/77, wurde die Grundlage für die Zusammensetzung des slowenischen Beirates geschaffen. Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern, wobei 8 Mitglieder von den slowenischen Vertreterorganisationen nominiert werden. Die restlichen 8 Mitglieder sind Vertreter der Kirche und der politischen Parteien, wobei diese der slowenischen Volksgruppe angehören soll.

Der Volksgruppenbeirat hat beratende Funktion und kann der Bundesregierung und Kärntner Landesregierung Vorschläge unterbreiten.

Volksgruppenbüro für Slowenen
Das im November 1990 unter Landeshauptmann Dr. Jörg Haider eingerichtete Volksgruppenbüro wurde als Unterabteilung im Rahmen der Landesamtsdirektion beim Amt der Kärntner Landesregierung eingerichtet. Zu den Aufgaben des Volksgruppenbüros gehören:
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Volksgruppe
  • Erarbeitung von Konzepten betreffend das Zusammenleben von Volksgruppe und Mehrheitsbevölkerung
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen und zu sonstigen Verwaltungsvorgängen, soweit sie die slowenische Volksgruppe betreffen
  • Geschäftsstelle für Gespräche und Verhandlungen zwischen dem Land und den Bundesstellen in Volksgruppenfragen
  • Geschäftsstelle für den Verkehr mit slowenischen Organisationen im Lande und dem Volksgruppenbeirat
  • Systematische Dokumentation des Quellenmaterials in bezug auf die slowenische Volksgruppe
  • Besorgung des Landes-Bürgerservices für die slowenische Volksgruppe
  • Übersetzungsdienst
  • Durchführung des Volksgruppenkongresses

Wahlbewegung der Slowenen "Slowenische Einheitsliste" (EL)
Die slowenische Volksgruppe kandidiert bei Landtagswahlen und bei Gemeinderatswahlen. Bei der Landtagswahl erzielte die Einheitsliste der slowenischen Volksgruppe (EL) 4.710 Stimmen, das sind 1,5 %.

Bei den Gemeinderatswahlen kandidierte die Liste der slowenischen Volksgruppe in den Bezirken Klagenfurt Land, Villach Land und Völkermarkt. Sie erreichte 4.613 Stimmen, das sind 44 Mandate. (Quelle: "Die Minderheiten im Alpen Adria Raum", Hrsg. Land Kärnten)
  • Im Bezirk Klagenfurt Land erreichte die EL 1.078 Stimmen, das sind 13 Mandate und 3,5 %.
  • Im Bezirk Villach Land 1.025 Stimmen, das sind 7 Mandate und 2,8 %.
  • Im Bezirk Völkermarkt 2.510 Stimmen, das sind 24 Mandate und 9,4 %.

Wissenschaftliches Institut für Slowenen
Interessant ist vor allem das Archiv des Institutes. Es umfaßt das Vereinsarchiv der Befreiungsfront (Osvobodilna fronta) und ihre Unterorganisationen, das Vereinsarchiv der demokratischen Front des werktätigen Volkes (KPÖ-nahe) und ihrer Unterorganisationen (Teile), das Vereinsarchiv des Zentralverbandes und seiner Mitgliederorganisationen (Teile), verschiedene Nachlässe, eine Sammlung von Zeitungsausschnitten zur Kärntner Minderheitenfrage seit 1976, mit teilweise auch älterem Material. Die Institutsbibliothek umfasst ca. 4.000 Bände, mitbetreut wird auch die slowenische Studienbibliothek in Klagenfurt mit ca. 45.000 Bänden und die Wanderbibliothek mit 7.500 Bänden.

Universität Klagenfurt
Auch die Klagenfurter Universität stellt sich als ein geistiges Zentrum des Slowenen dar. So kommt es auch nicht von ungefähr, wenn in den letzten Jahren verschiedene wissenschaftliche Arbeiten über die slowenische Volksgruppe in Kärnten erstellt wurde.

Kulturelle Einrichtungen der Slowenen
Die Kultur der slowenischen Volksgruppe wird hauptsächlich vom Christlichen Kulturverband und dem Slowenischen Kulturverband getragen. Die beiden zentralen slowenischen Kulturorganisationen vereinigen über 60 örtliche Kulturvereine.
Neben der Volkskultur stellt bei der slowenischen Volksgruppe die Hochkultur einen wesentlichen Faktor dar. Für das künstlerische Schaffen wurden in den letzten Jahren auch an slowenische Künstler "Förderungspreise des Landes Kärnten" vergeben. Für die Kulturschaffenden der slowenischen Volksgruppe wurden zahlreiche Kulturzentren
im gemischtsprachigen Gebiet geschaffen.

Das größte Bildungszentrum für die slowenische Volksgruppe ist das Bildungsheim Tainach, das als die Wiege der slowenischen Bildungspolitik, vor allem aber der slowenischen Volksgruppenpolitik, bezeichnet werden kann.
Foto: Bildungsheim Tainach
Neben dieser Bildungsstätte haben sie im gemischtsprachigen Gebiet für ihre Vereinstätigkeit Kulturhäuser. Das starke kulturelle Vereinsleben spiegelt sich darin wieder, dass im gemischtsprachigen Gebiet über 80 kulturelle Vereine tätig sind.

Slowenischer Sport
Innerhalb der slowenischen Volksgruppe nimmt auch der Sport einen hohen Stellenwert ein. Es gibt slowenische und kirchliche Sportgemeinschaften  im gemischtsprachigen Gebiet, wo Breitensport, aber auch Spitzensport betrieben und dieser von Seiten des Bundes, Landes, der Gemeinden, Kirche und Wirtschaft großzügigst subventioniert wird, wobei vor allem der SAK (Slowenische Athletikklub) das Aushängeschild dafür ist.

Wirtschafts- und Genossenschaften

Foto: Slowenischer Verkaufsmarkt in Bleiburg
Heute umfasst das slowenische Genossenschaftswesen in Kärnten neben dem Verband slowenischer Genossenschaften, selbständige Darlehenskassen mit Filialen, Warengenossenschaften, selbständige Genossenschaften, bäuerliche Genossenschaften und Verbrauchermärkte, die im gemischtsprachigen Gebiet fast flächendeckend agieren. Der größte derartige Betrieb ist die Hermagoras, welche zahlreiche Beteiligungen an andere Firmen hält.

Slowenisches Medienwesen
In Klagenfurt gibt es eine große Anzahl von Verlagen, die in Kärnten viele periodische Zeitungen und Zeitschriften herausgeben. Dazu kommen noch die slowenischen Zeitungen in den Gemeinden, insgesamt werden rund 50 Publikationen herausgebracht. Auch im ORF sind die Slowenen durch Sendungen repräsentiert. So
gibt es täglich mehrere Sendungen im Radio Kärnten in slowenischer Sprache, sowie Beiträge im Fernsehen. Weiters haben die Slowenenverbände einen eigenen Privatsender, der rund um die Uhr sendet. Für den Zentralverband ist es der
Sender AGORA und den Rat der Kärntner Slowenen der Sender COROTAN. Beider Sender haben jährlich je 5 Mill. Schilling an Subventionen erhalten.

Bildungseinrichtungen für die Slowenen - Minderheitenschule in der Praxis:
Hunderte Millionen – Privilegien – Fass ohne Boden
Foto: Hermagoras Verlag in Klagenfurt. Der Staatsvertrag sieht für die Angehörigen der slowenische Minderheit Elementarunterricht in eigenen Schulen vor. Dies wird in der Praxis nicht vollzogen. Österreich hat der slowenischen Minderheit durch das Minderheitenschulgesetz 1959 über den Staatsvertrag hinaus die Möglichkeit eingeräumt, zweisprachige Schulen zu führen. Das derzeitige Schulsystem hat mit dem Staatsvertrag Artikel 7 Abs. 2 so gut wie nichts zu tun, es ist ein Mischtypus, der im Staatsvertrag nicht vorkommt. Staatsvertragskonforme Schulen sind eigene Schulen für die Minderheit. (Mittelpunktschulen ebenso viele Direktoren und die erforderlichen zweisprachigen Lehrer). Würde man sich an dieses staatsvertragskonforme System halten, würde sich der Steuerzahler an die 100 Mill. Schilling ersparen.

Regelschule wird vorenthalten

Im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes besuchen derzeit (2001/2002) insgesamt 5727 Schüler die Volksschule, davon sind in 63 Schulen 1722 Schüler zum zweisprachigen Unterricht angemeldet. In 14 der insgesamt 77 zweisprachigen Schulen gibt es keine Anmeldung zum zweisprachigen Unterricht.

Fast 60 % keine Slowenisch- Sprachkenntnisse

Von den im Schuljahr 2001/2002 zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler haben 58,86 % (279 Schüler) keine Slowenisch-Sprachkenntnisse, 22,15 % (105 Schüler) verfügen über geringe und 18,99 % (90 Schüler) über normale Slowenisch-Sprachkenntnisse.
Da der Unterricht annähernd in gleichen Teilen in slowenisch und deutsch zu erteilen ist, ist dieser in der Praxis auf Grund der Null-Sprachkenntnisse von fast 60 % der zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler nicht durchführbar. Es wird de facto ein Fremdsprachenunterricht erteilt.

In über 20 von 63 zweisprachigen Schulen haben die zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Kinder überhaupt keine Slowenisch-Sprachkenntnisse.

Kinder der Mehrheit müssen in Schule der Minderheit

Durch das Minderheiten-Schulgesetz wird den Kindern der deutschsprachigen Mehrheitsbevölkerung die österreichische Regelschule vorenthalten, wodurch sie krass benachteiligt sind. Sie müssen zwangsweise die Minderheitenschule besuchen, die in dieser Form im Staatsvertrag nicht verankert ist.

Während die Volksgruppen in Europa eigene Schulen als wesentliches Element zur Erhaltung ihrer Identität, ihrer Muttersprache als unbedingtes Erfordernis erachten, lehnen die Slowenen in Kärnten eigene Grundschulen ab.
Eigene Schulen werden von den Slowenen als Ghetto-Schulen bezeichnet.

Privilegien – „Für einen Schüler – ein Lehrer“

Die Klassenschülerhöchstzahl im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulwesens beträgt 20 Schüler, außerhalb des Geltungsbereiches sind es über 30 Schüler und mehr.

Bereits bei 1 Anmeldung zum slowenischen Unterricht steht für diesen Schüler ein zweisprachiger Lehrer zur Verfügung, der gleichzeitig auch der klassenführende Lehrer ist.

Pädagogisch privilegiert ist der slowenische Lehrer auf grund der geringeren Schülerzahl in den zweisprachigen Klassen.
Die Anmeldungen zum zweisprachigen Unterricht zeigen, dass 47 Klassen mit 1 bis 3 Schülern, 67 Klassen mit 4 bis 6 Schülern und 28 Klassen mit 7 bis 8 Schülern geführt werden. Ab 9 Anmeldungen zum zweisprachigen Unterricht wird eine eigene zweisprachige Klasse geführt.

Diskriminierung und Benachteiligung der einsprachigen Lehrer

Obwohl der Lehrer der deutschsprachigen Mehrheit in der Regel mehr Schüler als der zweisprachige Lehrer unterrichten muss, gilt er als Zweitlehrer – Teamlehrer, der zweisprachige Lehrer ist der klassenführende Lehrer-

Dies bedeutet für den einsprachigen Lehrer eine krasse Diskriminierung, dienstrechtlich und finanziell. Er hat mehr Wochenstunden und mehr Schüler zu unterrichten, daher ist seine pädagogische Arbeit weitaus größer, als die des zweisprachigen Lehrers.

Privilegien für zweisprachige Lehrer

Die slowenischen Schulleiter haben eine Wochenstundenverpflichtung von 18 Stunden, die zweisprachigen Lehrer von 20 Wochenstunden.
Demgegenüber hat der einsprachige Schulleiter 20 Wochenstunden und der einsprachige Lehrer 22 Wochenstunden zu unterrichten.
Der zweisprachige Lehrer befindet sich während der gesamten Unterrichtszeit in der Klasse. Er unterrichtet die zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler in den Hautgegenständen und alle, auch die Schüler, die nicht zum zweisprachigen Unterricht angemeldet sind, in den Nebengegenständen.

Alle slowenischen Lehrer haben eine Lehrverpflichtung

Der einsprachige Lehrer unterrichtet lediglich die nicht zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler in den Hauptgegenständen, danach muss er die Klasse verlassen, da ausschließlich der zweisprachige Lehrer die Nebengegenstände für alle Kinder unterrichtet.

Dadurch fallen für den zweisprachigen Lehrer beträchtliche Überstunden an. Sie erhalten auch eine Sprachzulage von fast 1.000 Schilling, obwohl sie in ihrer Muttersprache unterrichten.

Alle zweisprachigen Lehrer haben eine Lehrverpflichtung, wobei hunderte Lehrer der Mehrheitsbevölkerung ohne Arbeit dastehen.

Überstunden für zweisprachige Lehrer in Millionen Höhe

Im Schuljahr 1999/2000 wurden für die zweisprachigen Schulen bzw. Lehrer
4,5 Millionen Schilling(€ 327.000) für vorgeplante Überstunden und 18 Mill. Schilling (€ 1.308.000) für weitere Überstunden aufgewendet. Insgesamt weit über 20 Millionen Schilling (€ 1.5 Mill.)

Das führt dazu, dass zweisprachige Lehrer durch die Mehrdienstleistungen ihr Gehalt nahezu verdoppeln und das, obwohl sie oftmals nur 1 Schüler zu unterrichten haben.

In allen Schulbereichen wird drastisch eingespart, nur im Bereich der Minderheitenschule spielen die Millionen keine Rolle.

Bekenntniszwang für Schüler

Wenn Eltern ihre Kinder zum zweisprachigen Unterricht anmelden, die nicht Slowenen sind, wird ihr angemeldetes Kind automatisch der slowenischen Volksgruppe zugeordnet.

Die Anmeldung der Kinder zum zweisprachigen Unterricht in die Schule der Minderheit wertet die Schulbehörde als ethnisches Bekenntnis zur slowenischen Minderheit. – (Quelle: Jahresbericht 1997/98, Abt.7 MSW, Amt der Kärntner Landesregierung, Schulabteilung)

Durch die Bank slowenische Schulleiter

Im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes werden die Volksschulen fast ausschließlich von Direktoren, die Angehörige der slowenischen Minderheit sind, geleitet. Dies obwohl über 2/3 der Schüler im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes der Mehrheitsbevölkerung angehören.

Die einsprachigen Lehrer sind oftmals in den Schulen auf Grund dieser Situation einem direkten und indirekten Druck ausgesetzt.

Einflussnahme auf die Eltern

Auch auf die Eltern wird Einfluss genommen, damit sie ihre Kinder zum zweisprachigen Unterricht anmelden. Vor der Schülereinschreibung werden Eltern von slowenischen Pädagogen mit dem Ziel kontaktiert, dass sie ihre Kinder zum zweisprachigen Unterricht anmelden.

Dies führt oft zu grotesken Situationen. Deutsche Staatsbürger, die erst kürzlich ihren Wohnsitz von Deutschland in eine Unterkärntner Gemeinde gewechselt haben, melden ihre Kinder auf Grund der Kontaktnahme durch den slowenischen Pädagogen zum zweisprachigen Unterricht an.
Das geschieht, um mehr zweisprachige Klassen führen zu können und die Anmeldestatistik zu erhöhen.
In eine Schule, die speziell für die Minderheit eingerichtet wurde.

Sprachunterricht

Die Eltern werden bei der Schülereinschreibung offensichtlich auf die Möglichkeit des Sprachunterrichtes in Slowenisch nicht aufmerksam gemacht (im MSG § 17), die Sprache der Nachbarn in eigenen Stunden uneingeschränkt, effizient erlernen zu können.

Kindergärten und Jugendheime
Die slowenische Volksgruppe kann auf unzählige öffentliche und private Kindergärten sowie Jugendheime zurückgreifen.

Slowenisches Jugendheim

Slowenischer Kindergarten in Eberndorf


Hauptschule
Für alle Schüler Kärntens besteht im Bereich der Hauptschulen die Möglichkeit, bei Bedarf Slowenisch als zusätzliche Sprache zu lernen, das wird zur Zeit in 15 Schulen mit 271 Schülern vollzogen.

Höhere Schulen im Bereich des Minderheiten-Schulwesens für Slowenen:

Foto: HLA St. Jakob im Rosental
  • Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium
  • Zweisprachige Bundeshandelsakademie
  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe des Konvents der Schulschwestern (St.Peter bei St.Jakob/Ros.)
Das von Unterrichtsminister Dr. Drimmel 1957 ins Leben gerufene Bundesgymnasium/Bundesrealgymnasium für Slowenen besuchen im Schuljahr 2001/2002 477 Schüler. Davon sind 72 nicht österreichische Staatsbürger. Sie kommen aus Slowenien, Bosnien und Herzegowina.

Kostenloser Schulbesuch für Ausländer

Fast 160 Schüler sind nicht österreichische Staatsbürger, kommen vorwiegend aus Slowenien und zahlen dafür kein Schulgeld. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 15 Mill. Schilling, (rund 1,09 Mill. €), dazu kommen noch die Internatskosten.

Eigene Schulaufsicht

Für den Grundschulbereich steht den Slowenen ein Landeschulinspektor zur Verfügung, ebenso ein Fachinspektor für die drei Höheren Schulen.

Suche nach Lösung für mehr Gerechtigkeit

In Zeiten allgemeiner Sprachgesinnung kann ein Schulsystem mit derartigen Privilegien: ein Kind – ein Lehrer, großzügige Überstundenregelung, nicht aufrecht erhalten werden.
Der KAB verlangt daher ein gerechtes Schulsystem, ohne Diskriminierung und Benachteiligung der einsprachigen Lehrer, dass sich hinsichtlich der Minderheit an den Bestimmungen des Staatsvertrages von 1955 orientiert.